Fragen & Antworten

Hier finden Sie eine kleine Auswahl von häufig gestellten Kundenanfragen, die wir Ihnen nachstehend bestmöglich beantworten.

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung hängen immer vom jeweiligen Gesundheitszustand der zu betreuenden Person ab sowie von der Anzahl der zu betreuenden Personen. Alle Preise, die Sie über unseren Online-Kostenrechner ausrechnen können, werden beim Erstgespräch durch die DGKP festgelegt. Jedoch kann eine außerordentliche Situation oder ein spezieller Bedarf seitens des Pflegebedürftigen die Höhe beeinflussen.

24-Stunden-Betreuungskräfte müssen eine entsprechende Ausbildung nachweisen und sind verpflichtet, vor der Vertragsunterzeichnung ein gültiges Zertifikat vorzulegen – bei Krankenschwestern auch das Abschlusszeugnis. Unsere Betreuungskräfte sprechen gut bis sehr gut Deutsch, können daher mit der zu betreuenden Person sowie mit Ärzten kommunizieren und kommen vorwiegend aus Rumänien, Slowakei, Ungarn, Kroatien und Bulgarien.

Für die Betreuung von pflegebedürftigen Personen in privaten Haushalten gelten in Österreich gesetzliche Grundlagen, welche die rechtliche Absicherung der Betreuer und der von ihnen betreuten Personen gewährleisten. Zu den Hauptaufgaben gehören einerseits einfache Betreuungstätigkeiten, das heißt Hilfe bei der Haushalts- und Lebensführung – wie etwa die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme bzw. Körperpflege, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Andererseits fallen darunter auch bestimmte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten (z.B. Blutzucker- und Blutdruckkontrolle), wenn sie der Betreuungskraft durch einen Arzt oder einer diplomierten Fachkraft ausdrücklich übertragen wurden.

Als serviceorientierte Agentur stehen wir unseren Kunden auch bei der Anmeldung der Betreuungskraft zur Verfügung. Denn laut Gesetz muss diese innerhalb von drei Werktagen am Gemeindeamt oder beim Magistrat für einen temporären Aufenthalt angemeldet werden (Nebenwohnsitz). Dies übernimmt unsere Agentur, welche das Betreuungspersonal bei den zuständigen Ämtern (wie WKO, BH, Finanzamt, SVS u.ä.) an- oder ummeldet. Unsere Agentur unterstützt Sie natürlich auch bei der Beantragung des staatlichen Zuschusses, den der Pflegebedürftige direkt bezieht, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Betreuungspersonal ist geschult, Menschen in Not zu helfen und auch problematische Situationen, die während der Betreuung bzw. Pflege entstehen können, zu lösen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass nach dem ersten Zusammentreffen meist die ersten Tage am herausforderndsten sind. Die Chemie zwischen der hilfsbedürftigen Person und dem Betreuungspersonal muss stimmen, damit das gemeinsame Zusammenleben funktioniert. Bei Unzufriedenheit wechseln wir deshalb auf Verlangen des Kunden kostenlos das Betreuungs- bzw. Pflegepersonal.

Vor dem Beginn der 24-Stunden-Betreuung durchläuft eine neue Betreuungskraft ein strenges Auswahlverfahren. Eine Mitarbeiterin der Agentur prüft, ob die Betreuungskraft fähig ist, diese Tätigkeit überhaupt auszuüben, ebenso werden die Qualifikation, die Sprachkenntnisse und der Leumund genau überprüft. Unsere Agentur verfügt über eine fixen Pool mit zahlreichen verifizierten und erfahrenen Betreuern mit mehrjähriger Praxis.

Die Länge eines Turnus hängt davon ab, wie aufwändig die Arbeit und wie gut der Gesundheitszustand der betreuungsbedürftigen Person ist. Denn daraus ergibt sich auch die psychische und körperliche Belastung des jeweils eingesetzten Personals. Üblicherweise dauert ein normaler Turnus drei Wochen. Nach Absprache können wir die Dauer gerne entsprechend den individuellen Anforderungen der zu betreuenden Person anpassen, als maximale Turnus-Länge empfehlen wir jedoch vier Wochen.

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